SYSTEMISCHE AUSGLEICHSPRINZIPIEN
A EXAKTER AUSGLEICH TRENNT
Welche Ansprüche zustehen, ist gesetzlich geregelt oder von der Judikatur vorgegeben. Verletzungen abkaufen zu wollen oder etwas „heimzuzahlen“, kann auf Dauer keinen gerechten Ausgleich schaffen
B HÖHERER AUSGLEICH IM GUTEN und
C NIEDERER AUSGLEICH IM SCHLECHTEN
Das ist natürlich ein Thema, mit dem ich mich als Parteienvertreterin schwer tue, denn ich habe die Interessen meiner MandantInnen zu vertreten. Die Frage ist nur, vertrete ich diese Interessen wirklich, wenn ich nur ein kurzfristiges Ziel vor Augen habe ? Darf ich nicht auch (im Einzelfall) raten, Großzügigkeit walten zu lassen?
D ZAHLUNG IN WÄHRUNG DES GLÄUBIGERS
Ein alleinerziehender Elternteil ist nicht nur an der zustehenden Höhe der Alimente interessiert, sondern auch an wirklicher Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung. Wird das verweigert, kann es zu überzogenen Forderungen und (Besuchsrechts-) verweigerungen kommen
E SCHULDNER HAT RECHT AUF MAHNUNG
Im Konsumentenschutzgesetz sind die Formerfordernisse genau definiert; aber wie funktioniert das in einer Beziehung ? Prozesskosten, aber auch Nerven können gespart bleiben, wenn ernsthaft versucht wird, als Erstes eine außergerichtliche Lösung zu finden